Nutzungsrecht Zeitung |
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MB-Photo
Administrator

Dabei seit: 27.10.2006
Beiträge: 4.037
Herkunft: Gera/Thüringen
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Auszug aus den Nutzungsbedingungen einer regionalen Zeitung:
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Vom Nutzer eingesandte Inhalte
(1) Der Nutzer, der (z.B. im Rahmen von Internetwettbewerben) eigene Inhalte (z.B. Videos, Fotos, Fotoserien, Texte) einsendet, erklärt sich durch die Einsendung damit einverstanden, dass die eingesandten Inhalte honorarfrei im Internet und im Printbereich vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden. Der Nutzer erklärt weiterhin, sämtliche Urheber- sowie sonstige Rechte an den eingesandten Inhalten zu besitzen und dass auf eingesandten graphischen Inhalten (z.B. Videos, Fotos, Fotoserien) abgebildete Personen, die nicht nur Beiwerk zu einer Örtlichkeit oder Teil von abgebildeten Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen sind, mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bei Personen unter 18 Jahren gilt das Einverständnis des Erziehungsberechtigten. Auf dem Postweg eingesandte Beiträge können nicht an den Teilnehmer zurückgeschickt werden.
(2) Der Nutzer stellt ZGT von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass - entgegen dieser Erklärung - der Nutzer nicht alle Rechte an den eingesandten Inhalten besitzt oder abgebildete Personen nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind, vollumfänglich frei.
(3) ZGT behält sich das Recht vor, eingesandte Inhalte nicht zu veröffentlichen.
beinhaltet dieser Part auch das Recht der Zeitung, eingesendetes Bildmaterial al Fotos online anzubieten und zu verkaufen?
__________________ Ein gutes Foto ist ein Foto, auf das man länger als eine Sekunde schaut.
Henri Cartier-Bresson

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20.07.2010 22:24 |
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Styxn
gesperrt

Dabei seit: 13.10.2008
Beiträge: 577
Herkunft: Greiz
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ich lese keine Hinweise/Bestimmungen zur Vermarktung.
in meinen Augen stimmt jemand, der diesen Bestimmungen zustimmt, einer Vermarktung der Bilder nicht zu.
__________________ ~~ Meine Kamera ist ne Zeitmaschine. Auslösen... 30 Jahre warten.... und schwupps kann man in der Zeit zurück reisen
~~
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20.07.2010 22:33 |
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Gerano
obsessiver knipser

Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 549
Herkunft: Gera
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nach ihren NB dürfen sie deine Bilder nur honorarfrei verbreiten. Die Urheberrechte verbleiben bei Dir.
wenn du sicherstellen willst, dass du deine bilder später noch verkaufen kannst, solltest du sie mit einem Wasserzeichen versehen. eine Bearbeitung des Bildes dergestalt, dass dein Zeichen entfernt wird, würde gegen dein Urheberrecht verstossen.
__________________ lernen durch sehen, sehen durch lernen, fotografieren mit Gnade
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20.07.2010 22:58 |
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Pfiffikus
Techniker

Dabei seit: 04.11.2006
Beiträge: 334
Herkunft: Fürstentum Reuss j.L.
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| Zitat: |
Original von Gerano
nach ihren NB dürfen sie deine Bilder nur honorarfrei verbreiten. Die Urheberrechte verbleiben bei Dir. |
Etwas anderes ist doch gar nicht vorgesehen und wird auch nicht praktiziert.
Mit "Honorar" meinen sie das Geld, das von der ZGT an den Fotografen fließt.
Dass sie die Fotos nicht unentgeltlich veröffentlichen dürfen, steht nicht in den Bedingungen und das werden die auch niemals rein schreiben können. Weder die Zeitung mit deinem abgedruckten Bild, noch den Fotoabzug werden sie unentgeltlich unter die Leute bringen wollen und können.
Pfiffikus,
der den Verkauf von Fotoabzügen zwar gegen den Anstand, aber nicht gegen die Bedingungen verstoßend sieht
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26.07.2010 11:36 |
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Sylvio Nitschke
Experte

Dabei seit: 21.05.2007
Beiträge: 636
Herkunft: Endschütz / Thüringen
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habe gerade mit dem Axel Springer Verlag einen Vertrag geschlossen der noch etwas härter ist:
Vertrag über Rechte-Abtretung
Hiermit bestätige ich, dass ich sämtliche Rechte an dem von mir eingeschickten Foto bzw. Video besitze. Ich übertrage der Axel Springer AG sämtliche Rechte, meine Aufnahme in Medien aller Art ungeachtet der Übertragungstechniken zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und öffentlich zugänglich zu machen. Aufnahmen, die ich anlässlich desselben Ereignisses angefertigt habe, werde ich anderen Medien nicht zukommen lassen und Dritten hieran keine Rechte einräumen.
Die Axel Springer AG ist berechtigt, meine Aufnahme zu bearbeiten, zu archivieren und an Dritte weiterzuveräußern. Bei Weiterveräußerung erhalte ich von der Axel Springer AG 50 % der von der Axel Springer AG erzielten Nettoverkaufserlöse.
Die von mir eingeräumten Rechte gelten zeitlich, räumlich und/oder inhaltlich unbegrenzt. Eine Pflicht, mich als Urheber des Werkes auszuweisen, besteht nicht.
__________________ " .... es grundsätzlich jedem erlaubt ist, im öffentlichen Raum zu fotografieren. Wenn man das verbieten wollte, hätte man ganz andere Probleme." Brigitte Zypries am 3.5.2010
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26.07.2010 21:28 |
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MB-Photo
Administrator

Dabei seit: 27.10.2006
Beiträge: 4.037
Herkunft: Gera/Thüringen
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Wann kommt dein Bild in die BILD-Zeitung?
__________________ Ein gutes Foto ist ein Foto, auf das man länger als eine Sekunde schaut.
Henri Cartier-Bresson

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26.07.2010 21:30 |
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Sylvio Nitschke
Experte

Dabei seit: 21.05.2007
Beiträge: 636
Herkunft: Endschütz / Thüringen
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War schon am Samstag unter 1414 Leser Reporter über einen Brand.
__________________ " .... es grundsätzlich jedem erlaubt ist, im öffentlichen Raum zu fotografieren. Wenn man das verbieten wollte, hätte man ganz andere Probleme." Brigitte Zypries am 3.5.2010
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26.07.2010 22:28 |
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